SteuerThek |
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Ein dem § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO entsprechendes Feststellungsverfahren sieht § 10i Abs. 2 EStG für Fälle des Miteigentums nur für die Aufwendungen nach Abs. 1 der Vorschrift vor. Das sind die Erhaltungsaufwendungen, nicht hingegen die Vorkostenpauschale, über die also für jeden Miteigentümer in seiner Einkommensteuerveranlagung zu entscheiden ist. |