SteuerThek |
|
Ehescheidungskosten zu denen Gerichts- und Anwaltskosten gehören, nicht jedoch Unterhaltszahlungen und der Vermögensausgleich. Soweit eine Scheidung "eingereicht" wird und entsprechend Kosten anfallen, sind sie auch dann abzugsfähig, wenn die Scheidung nicht ausgesprochen wird und die Eheleute die Ehe fortführen.
|