SteuerThek |
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Soweit Kosten für eine Unterbringung in einem Heim anfallen, können die bereits genannten Beträge für die Haushaltshilfe in entsprechender Anwendung berücksichtigt werden. Heime im Sinne des § 33a Abs. 3 Satz 2 EStG sind Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime und gleichartige Einrichtungen (vgl. § 1 Heimgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.4.1990, BGBl IS. 763).
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